Einlangen
, verb. reg. welches in doppelter Gattung angetroffen wird. 1)
Als ein Activum, für einreichen, hinein langen, hinein geben, im gemeinen
Leben. Eine Schrift, eine Klage einlangen, sie bey der Obrigkeit eingeben. 2)
Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte seyn, in einen Ort gelangen,
eintreffen, auch nur im gemeinen Leben. Er ist noch nicht eingelangt, besser
angelangt. Es sind Beschwerden, Klagen eingelangt, eingegangen. So auch die
Einlangung, in beyden Bedeutungen. [
1717-1718]