Die Einkindschaft
, plur. die -en, ein im Hochdeutschen veraltetes, aber im
Oberdeutschen noch völlig übliches Wort, diejenige Anordnung zu
bezeichnen, durch welche Kinder verschiedener Ehen in der Erbschaft einander
gleich gemacht werden; dergleichen Kinder zuweilen auch wohl Einkinder
heißen. [
1713-1714]