Einkaufen
, verb. reg. act. 1) Kaufen, um es nach Hause zu schaffen.
Eßwaaren auf dem Markte einkaufen. Waaren einkaufen. Vorrath auf den
Winter einkaufen. 2) Vermittelst eines Kaufes, oder vermittelst des Geldes
einer Gesellschaft einverleiben. Jemanden in das Armenhaus, in ein Hospital
einkaufen. Sich in eine Zunft einkaufen. Daher die Einkaufung in der zweyten
Bedeutung. [
1713-1714]