Einkauen
, verb. reg. act. eigentlich, gekauete Speisen in den Mund
streichen, auf welche Art es noch im Oberdeutschen üblich ist. Im
Hochdeutschen gebraucht man es nur figürlich, in den niedrigen
Sprecharten, für sehr deutlich machen. Einem etwas einkauen. Im
Oberdeutschen einkäuen. [
1713-1714]