Einjagen
, verb. reg. act. 1) In etwas jagen, hinein jagen; doch nur in
einigen figürlichen Ausdrücken, mit der dritten Endung der Person.
Einem eine Furcht, einen Schrecken einjagen, sie ihm plötzlich
verursachen. 2) Einen Hund einjagen, bey den Jägern, ihn zum Jagen
geschickt machen, ihn abrichten. [
1709-1710]