Einheuern
, verb. reg. act. als Miethsmann in einen Ort oder ein Haus
bringen, in einigen gemeinen Mundarten, für einmiethen. Jemanden in ein
Dorf einheuern, ihn daselbst einmiethen. Sich in einem Hause einheuern. So auch
die Einheuerung.
S. Heuer und Heuern. [
1709-1710]