Einheimisch
, adj. et adv. von der Präposition ein, welche hier
für in stehet, in einem Lande oder Orte, daheim, d. i. in demselben
erzeuget oder erwachsen, im Gegensatze des Fremden oder Ausländischen.
Einheimische Waaren, einheimische Gewächse, welche in dem Lande gemacht
oder gebauet worden. Die einheimischen Fleischer, die Fleischer aus der Stadt,
im Gegensatze der Landfleischer oder fremden Fleischer. Die Einheimischen, die
Einwohner und Schutzverwandten eines Ortes oder Landes. Er ist hier
einheimisch. In manchen Fällen bekommt die Bedeutung dieses Wortes
allerley Einschränkungen. So werden z. B. in Sachsen unter die
einheimischen Bettler auch diejenigen gerechnet, welche sich in den letzten
zwey Jahren an einem Orte genähret haben. Ein einheimischer Krieg, ein
innerlicher oder bürgerlicher Krieg, ein Krieg der Einwohner eines Landes
wider einander.Anm. Einheimisch, in Niedersachsen inheims, hemelik, im
Oberdeutschen heimisch, ist von Heim, w. s. Inheimon kommt bey dem Ottfried
für Heimath vor. Im Oberdeutschen ist statt dessen auch hieländisch
üblich. [
1707-1708]