Einhändigen
, verb. reg. act. in jemandes Hände geben, jemanden
übergeben. Einem etwas einhändigen. Daher die Einhändigung. Von
dem Worte handen, übergeben, welches noch in dem alten Gedichte auf Carls
des Großen Feldzug bey dem Schilter vorkommt.
S. Hand und Behändigen. [
1707-1708]