Der Einguß
, des -sses, plur. die -güsse, von dem Verbo
eingießen. 1) Die Handlung des Eingießens in beyden Bedeutungen des
Verbi; ohne Plural, außer wenn diese Handlung als ein Concretum betrachtet
wird. Der Einguß eines Trankes. 2) Dasjenige, was eingegossen wird. So
pfleget man einen Trank, den man einem Pferde, oder einem andern Thiere als
eine Arzeney eingießet, einen Einguß zu nennen. 3) Dasjenige, in
welches ein anderer Körper gegossen wird. So sind in den Münzen und
Schmelzhütten die Eingüsse oder Ingüsse Eisen mit Rinnen, worein
die Silberzaine gegossen werden. An den Gieß-Instrumenten der
Schriftgießer, an den Forme der Metallarbeiter u. s. f. ist der
Einguß derjenige Ort, durch welchen das flüssige Metall in die Formen
hinein gegossen wird. In einigen Gegenden wird auch eine Bettzüge, worein
die Federn gethan werden, ein Einguß oder Inguß genannt; Oberdeutsch
ein Indelt, Nieders. ein Inlid. [
1705-1706]