Einfrieden
, verb. reg. act. welches nur noch hin und wieder im gemeinen
Leben üblich ist, zur Sicherheit einschließen. Ein Stück Feld,
einen Garten mit einer Mauer, mit einem Zaune einfrieden. Daher die
Einfriedung.
S. Friede und Befriedigen 1. [
1699-1700]