Einblinden, verb. reg. act. in der Baukunst, mit einer Blende oder Blinde umgeben. Eingeblindete Säulen, frey stehende Säulen, hinter welchen die Wand ausgehöhlet wird, damit sie darin als in einer Blende stehen; Franz. Colonnes nichees. So auch die Einblindung. [1689-1690] | |