Echt
, -er, -este, adj. et adv. 1) Eigentlich, den Gesetzen
gemäß, rechtmäßig; in welcher Bedeutung doch dieses Wort
wenig mehr gebraucht wird. Echte Kinder, eheliche Kinder, welche aus einer
rechtmäßigen Ehe herstammen. 2) In weiterer und figürlicher
Bedeutung, seiner Bestimmung gemäß, unverfälscht, rein. Echter
Wein. Echte Waaren. Echtes Silber. Echte Perlen, Tressen u. s. f. im Gegensatze
der nachgemachten, oder falschen. Ingleichen beständig, dauerhaft, von
Farben. Echte Farben, welche nicht verschießen. Die Farbe ist echt.Anm.
Echt, Nieders. echt, Dän. ägte, egte, Schwed. ekta, ist von Ehe,
welches ehedem ein jedes Gesetz bedeutete, und wird daher sehr unbillig von
einigen mit ä, ächt geschrieben. In einigen Niedersächsischen
Gegenden, und im Schwed. heißt Echt, Echta, noch jetzt die Ehe. Die Alten
hatten noch ein anderes Wort von gleichem Klange, Echt, welches bey dem Kero
und andern Schriftstellern Vermögen, Meublen, Eigenthum bedeutete, und
noch in einigen Niedersächsischen Gegenden üblich ist, aber wohl
vielmehr zu eigen, und -
hier nichtlateinischer Text, siehe Image - , haben, als zu Ehe, Gesetz, gehöret.
S. auch Eichen, das Verbum. [
1633-1634]