Ehrsam
, -er, -ste, adj. et adv. der Ehre, der öffentlichen
Achtung gemäß, löblich, ingleichen wirklich geehrt; ein in dem
gemeinen Sprachgebrauche veraltetes Wort, welches nur noch in den Titeln
zuweilen vorkommt, So pflegen der Kaiser, die churfürstlichen und
fürstlichen Gesandten nicht nur den Schweizer-Cantons, sondern auch den
meisten Magistraten der freyen Reichsstädte den Titel ehrsam zu gebe. Auch
die Magistrate landsässiger Städte, und die zünftigen Handwerker
bekommen diesen Titel von ihres Gleichen, und solchen, die dem Stande nach
wenig über sie erhaben sind. Ein ehrsames Handwerk. Ein ehrsames Publicum,
ein geehrtes.Anm. Wenn man bloß auf die Endsylbe siehet, so würden
ehrsam, ehrbar und ehrlich wenig von einander unterschieden seyn. Der
vornehmste Unterschied beruht auf der Bedeutung des Wortes Ehre. Indessen hat
auch bey einerley Bedeutung dieses Wortes der Gebrauch dennoch einen
Unterschied unter ehrsam und ehrbar eingeführet; wenigstens glaubt man,
daß ein ehrsames Handwerk mehr sagen solle als ein ehrbares, obgleich
Frisch das Gegentheil behauptet. [
1659-1660]