Der Ehrenpfennig, des -es, plur. die -e. 1) Eine Münze, welche jemanden zu Ehren gepräget worden, oder welche ihm als ein Denkmal der Achtung gegeben wird; eine Gnadenpfennig, Gedächtnißmünze u. s. f. 2) Im gemeinen Leben, Gold, welches man beyleget, um sich dessen in Fällen, die der Wohl- [1653-1654] stand nothwendig macht, zu bedienen, im Gegensatze des Noth- und Zehrpfenniges, ohne Plural. S. Pfennig. [1655-1656] | |