Der Ehrenpfennig
, des -es, plur. die -e. 1) Eine Münze, welche jemanden zu
Ehren gepräget worden, oder welche ihm als ein Denkmal der Achtung gegeben
wird; eine Gnadenpfennig, Gedächtnißmünze u. s. f. 2) Im
gemeinen Leben, Gold, welches man beyleget, um sich dessen in Fällen, die
der Wohl- [
1653-1654] stand nothwendig macht, zu bedienen,
im Gegensatze des Noth- und Zehrpfenniges, ohne Plural.
S. Pfennig. [
1655-1656]