Das Ehrenmitglied
, des -es, plur. die -er, eine Person, welche ihres
vorzüglichen Standes, oder anderer Vordienste wegen zu einem Mitgliede
einer Akademie oder andern gelehrten Gesellschaft erwählet wird, und zu
keinen Arbeiten verbunden ist; zum Unterschiede von den ordentlichen
Mitglieder. [
1653-1654]