Der Ehrenfall
, des -es, plur. die -fälle, eine vorfallende feyerliche
Gelegenheit, und die Obliegenheit, welche selbige erfordert. Besonders in den
Lehensrechten, ein feyerlicher Fall, bey welchem die Lehensleute den Glanz des
Hofes ihres Lehensherren vermehren müssen. [
1653-1654]