Das Ehrenbrauen
, des -s, plur. ut nom. sing. an einigen Orten, ein Brauen,
welches einem Bürger, der das Braurecht hat, außer der Ordnung bey
einer feyerlichen Gelegenheit, z. B. bey der Hochzeit seiner Tochter;
verstattet wird.
S. Ehrentag. [
1653-1654]