Die Ehestiftung
, plur. die -en. 1) Die Stiftung, d. i. Veranlassung und
Vermittelung einer Ehe; ohne Plural. Daher der Ehestifter, die Ehestifterinn,
Personen, welche eine Ehe zwischen zwey Personen stiften. 2) Der Betrag
zwischen zwey verlobten Personen in Ansehung ihres Eigenthumes in und nach der
Ehe, und die Schrift, die denselben enthält; die Eheberedung, Ehe-Pacten,
u. s. f. Die Ehestiftung schreiben, Lob. 7. 16, 23. [
1647-1648]