Der Eheschatz
, des -es, plur. inus. 1) In der anständigern Sprechart des
großen Haufens, ein Ehegatte, beyderley Geschlechtes.
Als man ihr nach langem Gehöne Den häßlichsten
Ehschatz erkohr, Haged.
2) An einigen Orten auch so viel als das Heirathsgut,
Ehegeld, Mitgift u. s. f.
S. Schatz.Anm. Im Oberdeutschen bedeutet Eheschatz auch
eine jede Abgabe von liegenden Gründen, vielleicht auch von fahrender
Habe, entweder von Ehe, Echt, Eigenthum, oder von ehe, rechtmäßig.
Eben daselbst ist auch das Bey- und Nebenwort, eheschätzig, steuerbar,
üblich. Alle Häuser allda sind eheschätzig erlegen auch einen
jährlichen Bodenzins, Bluntschli. [
1647-1648]