Die Ehe-Pacten
, sing. inus. von dem Lat. Pacta, der Vertrag zweyer
künftiger Eheleute wegen ihres Eigenthumes, und die Schrift, worin dieser
Vertrag enthalten ist; die Eheberedung, Ehestiftung, der Heirathsbrief, u. s.
f. In Nieders. Hilkesberedung, von Hillig, oder Hilke, die Ehe. [
1645-1646]