Der Ehemann
, des -es, plur. die -männer, eine verheirathete
Mannsperson, so wohl in Beziehung auf dessen Ehefrau, als auch überhaupt
und außer diesem Verhältnisse betrachtet. Ein Weib, die einen Ehemann
hat, 5 Mos. 22, 22. Sechs Ehemänner, d. i. verheirathete Mannspersonen. In
beyden Fällen wird dieses Wort heut zu Tage nur von geringen Personen
gebraucht.
S. Ehegatte und Eheherr.Anm. Ehman kommt in diesem
Verstande schon in dem Schwabenspiegel vor. In ältern Zeiten findet sich
dafür Commen, Virt, Wirth, Kunne, Hauswirth, Ehevogt, Egewirth, u. s.
f. [
1645-1646]