Die Ehefrau
, plur. die -en, eine Person weiblichen Geschlechtes, welche mit
einem Manne im Ehestande lebt; in der anständigern Sprechart, und wenn man
solchen Personen Achtung schuldig ist, eine Ehegattinn; in den niedrigen
Sprecharten, oder wenn man ohne Achtung von Personen spricht, ein Eheweib. Ist
aber die Rede von vornehmen Personen, denen man Ehrfurcht schuldig ist, eine
Gemahlinn.
S. Ehegattinn. [
1643-1644]