Der Drost
, des -en, plur. die -en, in Westphalen, am Niederrheine und in
den Niederlanden, eine obrigkeitliche Person auf dem Lande, welche
ungefähr das ist, was in Obersachsen die Amtshauptleute sind,
S. dieses Wort. Ist der Drost nicht bloß einem
Amte, sondern einer ganzen Gegend oder Provinz vorgesetzt, so heißt er
Landdrost, und ist alsdann das, was an andern Orten ein Landeshauptmann oder
Landvogt ist;
S. diese Wörter. Heut zu Tage, wenigstens in
Westphalen, ist die Würde größten Theils nur ein Ehrentitel, der
mit keiner Arbeit verbunden ist. Daher das Drostenamt, oder Drostamt, des -es,
plur. die -ämter, die Würde und das Amt eines Drosten; die Drostey,
plur. die -en, das Gebieth, dem ein Drost vorgesetzt ist u. s. f.Anm. Man hat
von diesem noch dunkeln Worte viele Ableitungen. Boxhorns Ableitung von dem
Persischen Nahmen Darius möchte wohl viele zum Lachen bewegen. Schilter
leitet es von Traut, Druit, her, weil die alten Drosten, vertraute Räthe
des Landesfürsten waren, Frisch von Truchseß, Ihre aber mit mehrerm
Rechte von dem alten Drott, ein Herr. In den mittlern Zeiten wurde dieses Wort
Drottset, Drozet, Drozt, geschrieben, im mittlern Latein. Drossardus,
Drossatus.
S. Ihre Gloss. v. Drott und Drottsaet, wo
weitläufig so wohl von der Abstammung dieses Wortes, als auch von der
dadurch bezeichneten Würde gehandelt wird. [
1557-1558]