Der Dreyzehner
, des -s, plur. ut nom. sing. ein Mitglied eines Colegii von
dreyzehen Personen. Dergleichen Dreyzehnergibt es unter andern zu
Straßburg, welche die Aufsicht über das Kriegeswesen, und über
die Befestigung der Stadt hatten. Ein ähnliches Collegium ist zu Basel,
welches auch der geheime Rath, dessen Mitglieder aber Dreyzehnerherren genannt
werden. Es rathschlaget über wichtige Staats- und
Kriegssachen. [
1551-1552]