Das Dreyding
, des -es, plur. die -e, an einigen Orten, z. B. in Schlesien,
ein Dorfgericht, in welchem geringe Sachen entschieden werden; entweder weil es
aus drey Personen bestehet, oder weil es ehedem drey Mahl im Jahre gehalten
wurde. [
1545-1546]