Der Doppeladler
, des -s, plur. ut nom. sing. für doppelter Adler, den
zweyköpfigen Adler zu bezeichnen, welcher unter andern auch das Wapen des
Deutschen Reiches ist. Im Handel und Mandel werden oft verschiedene Waaren von
dem angehängten bleyernen Zeichnen mit diesem Nahmen belegt. Dahin
gehöret z. B. die zweyte Art der Baumseide, oder des baumseidenen Zeuges,
der Güte und Feinheit nach, welche gemeiniglich nur Doppeladler genannt
wird. Der verschlagenen Doppeladler ist die dritte, der einfache Adler aber die
vierte Sorte. Die erste und feinste Sorte wird Cyper genannt;
S. dieses Wort. [
1519-1520]