Dinglich
, adj. et adv. von Ding, so fern es eine Sache, im Gegensatze
einer Person ausdruckt, in den Rechten, was einem Dinge oder einer Sache
zukömmt, im Gegensatze des Persönlichen. Das dingliche Recht, jus
reale. Einige Sprachlehrer haben auch das ungewisse Geschlecht das dingliche
nennen wollen. Allein da die Voraussetzung sehr unrichtig war, so haben sie
auch wenig Beyfall damit gefunden. [
1501-1502]