Der Dienstmann
, des -es, plur. die Dienstleute, 1. In der weitesten Bedeutung,
ein jeder, der einem andern zu gewissen Diensten verpflichtet ist. Diese
Benennung war in den mittlern Zeiten sehr üblich, da dies Dienstleute,
oder in dem mittlern Lateine Ministeriales, von sehr verschiedener Art waren,
und alles unter sich begriffen, was man jetzt Lehensleute, Vasallen, [
1489-1490] Erdbeamte, Zinsleute, Fröhner, Leibeigenen u. s. f.
nennet. 2. In engerer Bedeutung, wurden ehedem, 1) diejenigen
Dienstmänner, oder noch mehr Dienstleute, und im Latein. Ministeriales,
genannt, welche Hoflehen besaßen, sich dafür zu gewissen Hofdiensten
gewidmet hatten, und deren Streitigkeiten daher auch nach dem Hofrechte
entschieden wurden; im Gegensatze der eigentlichen Vasallen, welche sich zu
Kriegesdiensten verpflichtet hatten, und deren Streitigkeiten nach dem
Lehenrechte ausgemacht werden mußten. Diese Dienstleute wurden ehedem auch
Hausleute und Hausgenossen genannt, und gehöreten größten Theils
zu dem niedern Adel, ob sich gleich auch häufige Beyspiele finden,
daß sich Personen höhern Adels zu solchen Diensten gewidmet haben. An
den Höfen werden diejenigen Verrichtungen, selbst der höhern
Bedienten, z. B. der Kammerherren, welche zu der persönlichen Bedienung
eines Fürsten gehören, noch jetzt der Dienst genannt. 2) Aber auch
diejenigen führten den Nahmen der Dienstleute oder Ministerialen, welche
von geringer knechtischer Herkunft waren, und größten Theils als
Leibeigene angesehen werden mußten. In diesem Verstande werden in einigen
Gegenden, besonders Niedersachsens, die Unterthanen der Gutsbesitzer, die einem
andern zu gewissen Frohndiensten, oder statt deren zu einem gewissen Zinse
verpflichtet sind, die Meier, Zinsleute u. s. f. noch jetzt Dienstleute
genannt. An andern Orten heißen sie auch Dienster, besonders in den
Zusammensetzungen Spanndienster und Handdienster, so fern sie zu Spann- oder zu
Handdiensten verpflichtet sind.Anm. Dieses Wort ist alt, Deonostman bedeutet
schon bey dem Kero, und Thionostman bey dem Ottfried, einen Diener.
Diu suesse minne suessen soltIr dienest manne gitIr lon ist
besser danne golt, Hr. Weruher v. Tuifen.
[
1491-1492]