* Dienstlich
, -er, -ste, adj. et adv. 1) Heilsam, nützlich, tauglich,
welche Bedeutung doch nur noch im Oberdeutschen üblich ist, indem die
Hochdeutsche Mundart dafür dienlich gebraucht. Dieß Wasser ist den
Augen nicht allermaßen dienstlich, Opitz. Die zum Kriege und Frieden
dienstliche Handwerke, ebend.
Durch Wärme dienstlich seyn, und durch beeisten Frost,
ebend.
2) Dienstbeflissen, eifrig; eine im Hochdeutschen gleichfalls
veraltete Bedeutung.
Derselben Leid, die mich so dienstlich ehren, Opitz.
Man muß förderlich und dienstlich seyn, d. i.
dienstfertig. Im Hochdeutschen ist dieses Wort nur noch als ein höflicher
Ausdruck unter dem großen Haufen üblich, wenn derselbe dienstlich
grüßen lässet, oder seinen dienstlichen Gruß vermeidet. Das
freunddienstlich, unterdienstlich und andere ähnliche Zusammensetzungen
gehören theils in eben diese Classe, theils in die veralternde
Beredsamkeit der Kanzelleyen. [
1489-1490]