Das Dienstgeld
, des -es, plur. von mehreren Summen, die -er, an einigen Orten
dasjenige Geld, welches die Bauern anstatt der zu leistenden Frohndienste an
die Grundherrschaft bezahlen. In den Churbraunschweigischen Landen führet
auch dasjenige Geld, welches die Juden den geschlossenen adeligen Gerichten
für den Schutz entrichten müssen, diesen Nahmen. [
1489-1490]