Der Dienstbrief
, des -es, plur. die -e. 1) Bey einigen Handwerken, ein
schriftliches Zeugniß, daß ein Gesell wirklich bey einem Meister
gedienet, oder gearbeitet habe; die Kundschaft. 2) Im gemeinen Leben zuweilen
auch eine Bestellung oder Urkunde, worin jemanden ein Dienst, d. i. ein Amt,
versprochen wird. [
1489-1490]