Die Dienstbarkeit
, plur. die -en. 1) Der Zustand, da man jemanden zu
körperlichen Diensten verpflichtet ist, ohne Plural, die Leibeigenschaft.
In Dienstbarkeit gerathen, in der Dienstbarkeit stecken. Jemanden aus der
Dienstbarkeit erlösen. Außer der biblischen Schreibart wird es in
diesem Verstande wenig mehr gebraucht. 2) In den Rechten ist die Dienstbarkeit,
oder Servitut, nicht nur eine Verbindlichkeit etwas zu thun, sondern auch zu
leiden, und alsdann werden auch diejenigen Dinge selbst, welche man zu thun
oder zu leiden verbunden ist, Dienstbarkeiten genannt. Es haftet eine
Dienstbarkeit auf dem Hause. Eine Dienstbarkeit ausüben, abkaufen,
erwerben u. s. f. So fern die Dienstbarkeit auch im Leiden bestehet, werden die
Fußsteige, Triften, Wege u. s. f. unter die Dienstbarkeiten des Feldes
gerechnet. [
1487-1488]