* Die Dienerschaft
, plur. inus. ein nur in der Oberdeutschen Mundart und dem
Kanzelley-Style übliches Wort, die sämmtlichen Beamten oder zu
anständigern Diensten verbundenen Personen eines Landes oder eines Herrn,
als ein Ganzes betrachtet, anzudeuten. Die sämmtliche fürstliche
Dienerschaft, die sämmtlichen Hof- und Civil-Beamten. Das Haus Sachsen hat
eine ansehnliche Dienerschaft. Ehedem druckte man mit diesem Worte besonders
die Ministeriales, oder Dienstleute höherer Art, aus. [
1485-1486]