Das Deputat
, des -es, plur. die -e, aus dem mittlern Lat. Deputatum, ein zu
einer gewissen Absicht bestimmter Theil. So wird dasjenige, was gewissen
Personen an Lebensmitteln, Früchten, Holz u. s. f. jährlich,
wöchentlich oder täglich ausgesetzet ist, im gemeinen Leben
häufig ein Deputat genannt. Daher Deputat-Bier, Deputat-Brot, Deputat-Holz
u. s. f. Deputat-Fuhren, wenn die Landleute dergleichen Bedürfnisse
zuzuführen verbunden sind. Der Deputatist, des -en, plur. die -en, welcher
dergleichen Deputat erhält. Auch zu einer gewissen Absicht auf bestimmte
Zeiten ausgesetzte Geldsummen, werden zuweilen ein Deputat
genannt. [
1453-1454]