Die Denkwürdigkeit
, plur. die -en. 1) Die denkwürdige Beschaffenheit einer
Sache, ohne Plural. Die Denkwürdigkeit einer Begebenheit, eines
Ausspruches. 2) Die denkwürdige Sache selbst, in welcher letztern
Bedeutung dieses Wort im Plural von einigen Neuern anstatt des Franz. Memoires
gebraucht worden, z. B. Denkwürdigkeiten der Brandenburgischen
Geschichte. [
1449-1450]