Das Deichselgeld
, des -es, plur., von mehrern Summen, die -er, an einigen Orten
in Sachsen, dasjenige Geld, welches denFrohnfuhren, wenn sie über Nacht
ausbleiben, zur Zehrung und zum Stallgelde gegeben wird, und ungefähr 5.
Gr. für den Wagen beträgt. [
1439-1440]