Der Deichschlag
, des -es, plur. die -schläge, derjenige Theil eines
Deiches, welchen eine Gegend, oder auch ein Deichhalter im gehörigen
Stande erhalten muß, und der mit eingeschlagenen Pfählen bemerket
ist. Im Oldenburgischen hat jede Vogtey ihren Deichschlag, welcher wieder in
besondere Erbpfänder vertheilet ist;
S. Deichpfand und Schlag. [
1439-1440]