Die Deichmaße
, plur. die -n, oder das Deichmaß, des -es, plur. die -e,
das Maß des Deiches nach seinen verschiedenen zu vertheilenden
Schlägen, und der Maßstab, nach welchem im Deichwesen gemessen wird.
Im Oldenburgischen geschiehet solches nach einer Ruthe von 20 Fuß, den
Fuß zu 12 Zoll gerechnet. [
1437-1438]