Der Deichgeschworne
, des -n, plur. die -n, ein geschworner Ausseher über das
Deichwesen, der über gewisse Bauerschaften und den dazu gehörigen
Deichzug bestellet ist; an einigen Orten ein Deicheidiger, Deichheimrath, im
Clevischen ein Heimrath. Dessen Amt heißt die Geschworenschaft, oder
Deichgeschworenschaft. [
1437-1438]