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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Das Deichgericht | | Der Deichgräfe

Der Deichgeschworne

, des -n, plur. die -n, ein geschworner Ausseher über das Deichwesen, der über gewisse Bauerschaften und den dazu gehörigen Deichzug bestellet ist; an einigen Orten ein Deicheidiger, Deichheimrath, im Clevischen ein Heimrath. Dessen Amt heißt die Geschworenschaft, oder Deichgeschworenschaft. [1437-1438]
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