Decliniren
, verb. reg. 1. Neutrum mit haben, abweichen; nur in einigen
Fällen, z. B. von der Magnetnadel, von Sonnenuhren u. s. f. 2. Activum, in
der Sprachlehre, die Verhältnisse an einem Nennworte auf die gehörige
Art bezeichnen, oder ein Nennwort auf die gehörige Art durch seine Casus
führen.
S. das vorige. [
1431-1432]