* Danknehmig
, adj. et adv. welches nur noch im Oberdeutschen üblich, im
Hochdeutschen aber veraltet ist. Es bedeutet, 1) angenehm. Danknehme Dienste,
angenehme Dienste, in einer Urkunde des Kaisers Rupert, bey dem Schilter. In
welcher Bedeutung nach der erste und eigentliche Sinn des Wortes Dank zum
Grunde lieget;
S. Dank und Danken. 2) Dankbar. Ein Danknehmiges
Gemüth. So auch die Danknehmigkeit. Das Schwed. tacknaemlig bedeutet
gleichfalls angenehm. [
1387-1388]