Der Capellan
, des -es, plur. die Capelläne, in der Römischen
Kirche, ein Geistlicher, welcher einer Capelle vorgesetzet ist, oder den
Gottesdienst in derselben besorget. So werden so wohl diejenigen Priester,
welche in den Häusern der Privatpersonen gewöhnlich die Messe lesen,
ein Haus-Capellan, als auch die geistlichen Beamten, welche die geistliche
Capelle eines Fürsten bedienen, Capellänen, oder Hof-Capelläne
genannt.
S. Capelle. In der evangelischen Kirche werden die
Diaconi der Pfarrherren an einigen Orten Capelläne, und im gemeinen Leben
Kapläne genannt, weil sie ehedem zur Bedienung einer bey der Kirche
befindlichen Capelle bestimmt waren.
S. des du fresne Glossar. v. Capellanus. [
1301-1302]