Criminal
, verb. reg. act. aus dem Lat. criminalis, welches aber nur in
einigen Zusammensetzungen üblich ist. Das Criminal-Gericht, ein Gericht,
welches die Verbrechen der Übelthäter untersucht, im Gegensatze der
Civil- oder bürgerlichen Gerichte, das Halsgericht; die
Criminal-Jurisdiction, diese Gerichtsbarkeit; Criminal-Sachen, welche dahin
gehören, welche Leib- und Lebensstrafen betreffen, im Gegensatze der
Civil- und bürgerlichen Sachen, peinliche Sache;
S. Bürgerlich. Wenn dieses Wort außer der
Zusammensetzung gebraucht wird, so lautet es gemeiniglich criminell. Die Sache
ist criminell. Eine Sache criminell behandeln. [
1353-1354]