Contraband
, adj. et adv. aus dem Ital. contrabando, einem Verbothe
zuwider, doch nur von der verbothenen Einfuhre fremder Waaren. Contrabande
Waaren, die wider das Verboth [
1347-1348] eingeführet
werden, oder von denen die gesetzte Abgabe nicht entrichtet wird. Das ist
contraband, ist im Handel und Wandel verbothen. Die letzte Hälfte dieses
Wortes ist unser altes deutsches Bann, ein Verboth. Nach dem Franz.
Contrebande, lautet es auch zuweilen contreband. [
1349-1350]