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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Confisciren

, verb. reg. act. aus dem Latein. confiscare, dem Fisco oder öffentlichen Schatze einverleiben, doch nur von den Gütern eines Verbrechers oder Straffälligen; einziehen. Eines Vermögen, contrabande Waaren confisciren. Daher die Confiscation, die Einziehung. [1347-1348]
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