Confisciren
, verb. reg. act. aus dem Latein. confiscare, dem Fisco oder
öffentlichen Schatze einverleiben, doch nur von den Gütern eines
Verbrechers oder Straffälligen; einziehen. Eines Vermögen,
contrabande Waaren confisciren. Daher die Confiscation, die
Einziehung. [
1347-1348]