Der Concurs
, des -es, plur. die -e, aus dem mittlern Lat. Concursus, eine
Zusammenkunft, in den Rechten, die Vereinigung mehrerer Gläubiger, ihre
Forderungen von einem Schuldner gerichtlich beyzutreiben. Es wird mit ihm wohl
zu einem Concurse kommen. Es sind dieß Mahl viele Concurse ausgebrochen,
viele solche Fälle. Einen Concurs machen, von dem gemeinschaftlichen
Schuldner, wenn er denselben veranlasset. Daher der Concurs-Prozeß, das in
solchen Fällen übliche gerichtliche Verfahren; die Concurs-Masse, das
noch übrige Vermögen des gemeinschaftlichen
Schuldners. [
1345-1346]