Die Commission
, plur. die -en, aus dem Franz. Commission, und mittlern Latein.
Commissio. 1) Die Vollmacht, Gewalt, die man jemanden gibt, ein Geschäft
auszurichten, der Auftrag, ohne Plural. Jemanden Commission geben, etwas zu
verrichten. 2) Das aufgetragene Geschäft selbst. Viele Commissionen auf
sich haben. 3) Diejenigen Personen, welche von einem Höhern zur
Ausrichtung eines Geschäftes abgeschickt worden, oder auch mehrere solcher
Personen, als ein Ganzes betrachtet. Sich eine Commission
ausbitten. [
1343-1344]