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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Commiß | | Das Commissariat

Der Commissär

, des -s, plur. die -e, nach dem Französ. Commissaire, oder der Commissarius, des -rii, plur. die -rii, oder Commissarien, nach dem Lateinischen, überhaupt ein jeder, [1341-1342] dem ein Geschäft von dem andern aufgetragen ist. Besonders, jemand, den ein Oberherr an seine Unterthanen schickt, ein Geschäft bey denselben auszurichten. Oft sind es auch beständige Würden, die die Besorgung eines gewissen Geschäftes mit sich führen, welches in der Zusammensetzung näher bestimmt wird. Daher Gränz-Commissarius, Marsch-Commissarius, Kriegs-Commissarius, Kammer-Commissarius, Post-Commissarius, Proviant-Commissarius u. s. f. In einigen Gegenden, z. B. in dem ehemaligen Pohlnischen Preußen ist Commissarius ein Unterrichter in Rechtssachen. [1343-1344]
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