Der Commissär
, des -s, plur. die -e, nach dem Französ. Commissaire, oder
der Commissarius, des -rii, plur. die -rii, oder Commissarien, nach dem
Lateinischen, überhaupt ein jeder, [
1341-1342] dem ein
Geschäft von dem andern aufgetragen ist. Besonders, jemand, den ein
Oberherr an seine Unterthanen schickt, ein Geschäft bey denselben
auszurichten. Oft sind es auch beständige Würden, die die Besorgung
eines gewissen Geschäftes mit sich führen, welches in der
Zusammensetzung näher bestimmt wird. Daher Gränz-Commissarius,
Marsch-Commissarius, Kriegs-Commissarius, Kammer-Commissarius,
Post-Commissarius, Proviant-Commissarius u. s. f. In einigen Gegenden, z. B. in
dem ehemaligen Pohlnischen Preußen ist Commissarius ein Unterrichter in
Rechtssachen. [
1343-1344]