Das Commando
, des -s, plur. -s, aus dem Italiän. 1) Das Recht andern zu
befehlen, besonders im Kriege, und ohne Plural. Das Commando haben, unter
jemandes Commando stehen. 2) Ein zu einer gewissen Verrichtung abgeschickter
kleiner Haufen Soldaten. Ingleichen die Bestimmung einessolchen Haufen. Auf
Commando gehen. Daher commandiren, befehlen, besonders bey den
Soldaten. [
1341-1342]