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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Das Churgericht

, des -es, plur. die -e, an einigen Orten, noch der Nahme eines besondern Gerichtes, dessen Richter und Beysitzer von dazu berechtigten Personen gekoren oder erwählet werden. So heißt zu Aachen noch dasjenige Gericht, welches über Todtschlag und Verwundungen richtet, das Churgericht, und die Beysitzer in demselben, Churscheffen oder Churschöppen. Durch das Urtheil dieses Gerichtes an seiner Ehre verletzet werden, wird daselbst verkühret werden genannt. [1333-1334]
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